Breadcrumb

Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln sowie der Grundsätze unseres Verhaltenskodex und des Verhaltenskodex für Geschäftspartner hat bei OTLG oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diese Standards zu erfüllen, ist es wichtig, von potenziellem Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Lieferanten zu erfahren und diesem einen Riegel vorzuschieben. Daher haben wir die Zentrale Ermittlungsstelle damit betraut, in unserem Auftrag ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem zu betreiben.

Eine wesentliche Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz der Verfahrensgerechtigkeit. Sie gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeitende, die an der Aufklärung von gemeldetem Fehlverhalten mitwirken.

Dazu gehört auch, Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anzubieten. Wir versichern, keine Schritte zu unternehmen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbräuchlich nutzen. Vergeltungsmaßnahmen von Hinweisgebern und allen Personen, die zu Ermittlungen bei der OTLG beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß bewiesen ist. Die Untersuchungen werden unter strengster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Prozess verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?

Die qualifizierten und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen des Aufklärungsamts prüfen jede Meldung auf mögliches Fehlverhalten eines Mitarbeiters des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen dieser systematisch nach.  Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Das Untersuchungsamt prüft dann Ihre Meldung. Dazu gehört auch das Sammeln von Fakten, insbesondere des Hinweisgebers. Erst wenn diese erste Evaluierung einen begründeten Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung durch eine eigene Ermittlungseinheit eingeleitet. Im Anschluss werden die Untersuchungsergebnisse vom Untersuchungsamt bewertet und geeignete Maßnahmen empfohlen. Informationen über den Status* und das Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie unverzüglich.

Potenzielle Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner durch Lieferanten, einschließlich schwerwiegender Risiken und Verletzungen von Menschenrechten und Umwelt durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Untersuchungsamt gemeldet werden – ebenso wie Meldungen, die ein sonstiges sofortiges Handeln erfordern. Das Aufklärungsamt informiert die zuständigen Abteilungen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehört insbesondere, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße und/oder Risiken zu minimieren oder zu beenden.
*Die Bearbeitungszeit variiert je nach Gegenstand des Eingriffs

Welche Art von Bericht möchten Sie einreichen?

Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst
Für Beschwerden oder Rückmeldungen zu Fahrzeugen und Dienstleistungen der OTLG oder unseren Geschäftspartnern (z. B. Autohäuser, Werkstätten) wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der OTLG: kontakt@volkswagen-otlg.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage aus Verantwortungsgründen nicht weiterleiten oder tätig werden können.

Eine Meldung von potenziellem Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle für die Meldung von potenziellem Fehlverhalten von Mitarbeitern der OTLG, Verstößen gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder schwerwiegenden Risiken und Verstößen gegen Menschenrechte und Umwelt in unserer Lieferkette.
Das im Folgenden beschriebene gesetzliche Recht auf Kontaktaufnahme mit benannten Behörden bleibt hiervon jedoch unberührt.

 

E-Mail

Das Untersuchungsbüro der OTLG ist per E-Mail (in jeder Sprache) erreichbar: io@volkswagen.de

Für Kundenbeschwerden wenden Sie sich bitte an die unter "Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst" aufgeführten Kanäle.

Zentrale Ermittlungsstelle

Postanschrift

Volkswagen AG, Zentrale Ermittlungsstelle
Briefkasten 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg, Deutschland

Persönlich

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, indem Sie eine E-Mail an io@volkswagen.de schreiben.  

 

Ombudsperson

Die OTLG hat externe Rechtsanwälte als Ombudspersonen bestellt. Sie beraten zum Hinweisgebersystem oder sorgen dafür, dass Meldungen von Hinweisgebern auf Wunsch anonymisiert an das Aufklärungsamt weitergeleitet werden.
Wenn Sie mit der Ombudsperson in Kontakt treten möchten, finden Sie deren Kontaktdaten hier: https://www.ombudsmen-of-volkswagen.com/

Online-Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine webbasierte Kommunikationsplattform https://goto.speakup.report/volkswagen in mehr als 65 Sprachen mit dem Aufklärungsamt in Kontakt zu treten. Dieses System ist vertraulich und technisch gesichert und ermöglicht es Ihnen, Meldungen anonym abzugeben.
Sie können über den folgenden Link auf den Online-Meldekanal zugreifen: https://goto.speakup.report/volkswagen

Eine detaillierte Anleitung, wie Sie online, per App oder telefonisch Meldungen machen können, finden Sie hier.​


Sprachaufnahme per Telefon

Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine Sprachnachricht per Telefon hinterlassen.
Nach Eingabe der Telefonnummer (spezifisch für das Land, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den Organisationscode einzugeben. Anschließend können Sie Ihre Meldung als Sprachaufzeichnung einreichen. Es geht nur eine schriftliche Niederschrift beim Untersuchungsamt ein. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören.

Wählen Sie aus dieser Liste eine Telefonnummer für Ihr Land oder Ihre Region aus und halten Sie den entsprechenden Organisationscode 122203 bereit.
 

Speak Up App

Sie können auch die Speak Up App "SpeakUp - Listen for a change" von People Intouch (nur persönliche Geräte) herunterladen, um auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht hinterlassen (auch anonym). Sie benötigen den Organisationscode 122203. Melden Sie sich wieder an, um die Antwort unseres Teams zu sehen oder weitere Fragen zu beantworten. Um die App herunterzuladen, können Sie auch den QR-Code scannen:


 

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie einen Ansprechpartner vor Ort?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können auch an das Aufklärungs-Office gerichtet werden.
Darüber hinaus kann unser lokaler Compliance-Beauftragter/Verantwortlicher auch in allen Angelegenheiten des Hinweisgebersystems über E-Mail an nicole.hölzer@volkswagen-otlg.de kontaktiert werden.
 

Externer Meldekanal

Die Bundesregierung hat benannte Behörden definiert, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldekanäle akzeptieren. In Deutschland nimmt das Bundesamt für Justiz Hinweise entgegen.