Das Hinweisgebersystem von Volkswagen
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der ZENDA oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber:innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber:innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber:innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der OTLG beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.
Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
Weitere Informationen zu den Verfahrensgrundsätzen des Volkswagen Konzernbeschwerdeverfahrens finden Sie hier.
* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.
Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das unsere Produkte oder eine Dienstleistungen betrifft?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen an kontakt@volkswagen-otlg.de.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
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24/7 Hotline
Sie können Meldungen rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben:
+49 800 444 46300*
Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen:
+49 5361 946300
* In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer.
Land | Gebührenfreie Nummer | Lokale Nummer |
Brasilien
|
0800-5912743
|
021-23911381
|
Mexiko
|
001-800-4610242
|
0155-71000355
|
Slowakei
|
0800-002576
|
02-33325602
|
USA
|
833-6571574
|
908-2198092
|
Südafrika
|
0800-994983
|
021-1003533
|
Malaysia
|
1-800-819523
|
0154-600099
|
Argentinien
|
0800-6662992
|
011-52528632
|
Deutschland
|
0800 444 46300
|
05361-946300
|
Online-Meldekanal
Online-Meldekanal
Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.
*Link: https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=22vwgroup16&language=ger
Ombudsleute
Ombudsleute
Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/
E-Mail
Zentrales Aufklärungs-Office
Postanschrift:
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
38436 Wolfsburg
Deutschland
Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?
Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unsere Compliance Managerin Nicole Hölzer per E-Mail unter Nicole.Hoelzer@volkswagen-otlg.de wenden.